Versicherungslexikon - AABGEKÜRZTE LEIBRENTE: Sie können bei Vertragsabschluss eine begrenzte Leistungsdauer festlegen. Hierbei handelt es sich um eine abgekürzte Leibrente. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer endet. Wird keine ausdrückliche Vereinbarung der Leistungsdauer getroffen und im Versicherungsschein angegeben, wird die Rente lebenslang gezahlt. ![]() ABRUFRENTE Bei den Rentenversicherungen ist es möglich, vorzeitig
eine herabgesetzte Rente abzurufen. ![]() AKTIENFONDS Investmentfonds, der die Gelder der Anleger überwiegend in Aktien investiert. Je nach Anlageschwerpunkt konzentriert er sich auf bestimmte Länder, Regionen, Branchen oder Themen. ALLMÄHLICHKEITSSCHADEN Das ist ein Sachschaden, der infolge allmählicher Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u.a.) entsteht. Beispiel: ANPASSUNG DER VERSICHERUNGSUMME Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen, sonst kann eine Unterversicherung entstehen. Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert, auch Neuwert genannt, des gesamten Hausrates. Steigen die Preise für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, muss auch der Wiederbeschaffungswert und somit die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden. Bei sinkenden Preisen (z.B. für PCs) umgekehrt. Unabhängig von der automatischen Summenanpassung sollte der Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit selbst überprüfen, ob z.B. nach größeren Anschaffungen die Versicherungssumme erhöht werden muss.
AUFSCHUBZEIT Aufschubzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Rentenbeginn.
AUSLANDSSCHÄDEN Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt automatisch auf der ganzen Welt, wenn der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist.
AUSSCHEIDEN AUS DEM BERUF Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, welcher Beruf im Leistungsfall zugrunde gelegt wird, wenn der Kunde z.B. in der Familienphase aus dem Berufsleben ausgeschieden ist. Am besten für den Kunden ist es, wenn unabhängig von der Dauer des Ausscheidens immer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit betrachtet wird.
ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Ab einer bestimmten Höhe der Versicherungssummen ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Versicherer.
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