Versicherungslexikon - BBAUHERREN-HAFTPFLICHT Für das Haftpflicht-Risiko als Bauherr empfiehlt es sich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE Für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gibt es Beitragsbemessungsgrenzen, die jährlich neu festgelegt werden. Eine Bemessungsgrenze betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung. ![]() BERUFSGRUPPEN Für die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden alle Berufe in sogenannten Berufsgruppen eingeteilt. Innerhalb einer Berufsgruppe ist das Risiko des Versicherungsfalles annährend gleich. Die Berufgruppe wird dann verwendet, um den risikogerechten Beitrag zu bestimmen. ![]() BEURFSUNFÄHIGKEITSZUSATZVERSICHERUNG Der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(BUZ) ist nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung möglich (z.B.
Kapital- oder Rentenversicherung). ![]() BEZUGSBERECHTIGTE/R Die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person ist "Bezugsberechtigter". Es empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall der versicherten Person, stets die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z.B. der Namen des Ehepartners oder der Kinder. Geprüft werden sollte von Zeit zu Zeit, ob die Bezugsberechtigung noch den Wünschen entspricht. Sie kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit schriftlich widerrufen werden, falls sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist. ![]() BLITZSCHLAG Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Die dadurch entstehenden Schäden sind mitversichert. Beispiel: ![]() BRANCHENFONDS Investmentfonds, der nur in Wertpapiere einer bestimmten Wirtschaftsbranche investiert. ![]() BRAND Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen
Herd entstanden ist (oder ihn verlassen hat) und sich aus eigener Kraft
auszubreiten vermag. Brandschäden sind mitversichert. ![]() BUZ Siehe Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung |