Versicherungslexikon - EEINBRUCHDIEBSTAHL Diebstahl nach einem vorangegangenen Einbruch. Einbruchdiebstählschäden sind versichert. EINMALBETRAG Bei Vertragsabschluss wird ein einmaliger Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt. ![]() EXPLOSION Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Versicherungsschutz gilt für Explosionen aller Art. ![]()
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