Versicherungslexikon - HHAFTPFLICHT ALS MIETER ODER EIGENTÜMER EINES HAUSES Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers
oder der mitversicherten Personen Beispiele: • Der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten
löst sich und beschädigt ein geparktes Auto.
HAUSRAT Vereinfacht kann man sagen: " Was beim Einzug in die Wohnung gebracht wurde, ist der Hausrat." Dazu zählen:
HOTELKOSTEN Wenn nach einem Versicherungsfall die Wohnung unbewohnbar
wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen
etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist, dann übernimmt die Haushaltversicherung
auch Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung. |