Versicherungslexikon - N
NICHT MOTORISIERTE VERKEHRSTEILNEHMER
(Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater, Skateboardfahrer,
Rollstuhlfahrer usw.)
Häufig sind nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer für Unfälle
im Straßenverkehr verantwortlich. Dafür bietet die Privat-Haftpflichtversicherung
Schutz.
Beispiel
Fußgänger überquert bei Rot die Straße, ein Autofahrer
muss ausweichen, kommt ins Schleudern und fährt gegen einen Baum.
Behinderte, die zur Fortbewegung einen Elektrorollstuhl (bis 6 km/h) benötigen,
haben automatisch Versicherungsschutz über ihre Privat-Haftpflichtversicherung.
Für Kraftfahrzeuge - auch Motorräder, Mofas
u.ä. - ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich
vorgeschrieben.

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