Versicherungslexikon - SSCHADENERSATZAUSFALL-DECKUNG (EIGENSCHÄDEN) Jeder Autofahrer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (Pflichtversicherung). Damit wird sichergestellt, dass im Schadenfall der Geschädigte von der Versicherung des Unfallverursachers immer einen Schadenausgleich bekommt. Im Privatbereich gibt es keine Pflichtversicherung. Häufig verfügt der Verursacher eines Schadens nicht über die finanziellen Mittel für eine Wiedergutmachung und hat leichtsinnigerweise keine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Geschädigte hat dann schlechte Karten, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Diese Schäden nennt man "Eigenschäden".
Sie sind üblicherweise nicht versichert.
SCHLÜSSELVERLUST Beispiel: Üblicherweise sind diese Schäden nicht
versichert.
SCHUSSWAFFENBESITZ Haftpflichtansprüche aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen sowie von Munition schließt die Privat-Haftpflichtversicherung mit ein. Beispiel:
SELBSTTÖTUNG Begeht die versicherte Person in den ersten drei Jahren nach
Vertragsabschluss Selbsttötung, wird in der Regel nur das Deckungskapital
ausgezahlt. Ist die Selbsttötung allerdings "in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung
der Geistestätigkeit" verübt worden, wird die volle Leistung
erbracht.
SENGSCHÄDEN siehe Brand
SOLIDARISCHES PRINZIP Das solidarische Prinzip bleibt das Fundament der gesetzlichen
Rentenversicherung: die Solidarität der Jungen mit den Alten, der
Gesunden mit den Kranken, der Leistungsstarken mit den Leistungsschwachen.
SONDERAUSGABE/SONDERAUSGABENABZUG Sonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht in wirtschaftlichem
Zusammenhang mit einer der vielen Einkunftsarten stehen und daher weder
Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen dürfen. Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das Kalenderjahr,
in dem die Aufwendungen geleistet worden sind.
SONDERVERMÖGEN Bezeichnung für das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses Sondervermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten.
SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGES EINKOMMEN Das sozialversicherungspflichtige Einkommen ist das Einkommen,
für das der Empfänger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen
muss. Es entspricht in der Regel dem Bruttoeinkommen.
SPEZIALFONDS Im Gegensatz zu den Publikumsfonds können die Anteilscheine
von Spezialfonds nicht von jedem erworben werden.
STERBETAFELN Rechnungsgrundlagen für die Risikoberechnung. Inhalt:
Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen
verschiedener Altersgruppen, um statistische Mittelwerte zu errechnen.
STURM
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung. Sturmschäden sind versichert. |