Versicherungslexikon - VVERSICHERTE PERSON Die "versicherte Person" ist die Person, deren
Leben mit der Versicherung "lebensversichert" oder "rentenversichert"
ist. Meist sind "Versicherungsnehmer" und "versicherte
Person" ein und dieselbe Person.
VERSICHERUNGSDAUER Die Versicherungsdauer umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen der Tod (bzw. die Berufsunfähigkeit) der versicherten Person unsere Leistung (Zahlung) auslöst, also die Dauer, für die der Versicherungsschutz vereinbart ist. Bei der Rentenversicherung wird durch das Erleben
des Ablaufs der Versicherungsdauer (auch "Aufschubzeit" genannt)
die Rentenzahlung ausgelöst.
VERSICHERUNGSNEHMER Der "Versicherungsnehmer" ist der Vertragspartner
der Versicherungsgesellschaft und hat es übernommen, die Beiträge
zu zahlen. Sie kann über den Vertrag und die Ansprüche daraus
verfügen.
VERSICHERUNGSORT Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete
Wohnung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich: Räume in Nebengebäuden
auf demselben Grundstück, Garagen in der Nähe der Wohnung;
VERSICHERUNGSWERT/VERSICHERUNGSSUMME Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Das ist der Preis, der heute für die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrat in gleicher Art und Güte zu zahlen wäre.
VERTRAGSABSCHLUSS Der Abschluss des Vertrages ist der Termin, an dem der Vertrag zustande kommt. Das ist regelmäßig der Tag, an dem Ihnen
eine schriftliche Erklärung über die Annahme Ihres Antrages
zugeht. Die Annahmeerklärung kann auch durch Übersendung des
Versicherungsscheins (der Police) erfolgen.
VERTRAGSDAUER Die Vertragsdauer ist der Zeitraum, in dem der Vertrag nach Abschluss weiterbesteht und nicht durch Kündigung vorzeitig beendet wird.
VERZINSLICHE ANSAMMLUNG Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die Verzinsung der angesammelten Überschussanteile erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, jeweils nur für volle Versicherungsjahre. Bei vertraglichem Ablauf der Versicherung sowie bei Beendigung des Vertrages durch Tod wird das verzinslich angesammelte Überschussguthaben zusammen mit der vertraglich vereinbarten Leistung ausgezahlt. Bei Vertragsbeendigung innerhalb eines Versicherungsjahres
besteht kein Anspruch auf eine anteilige Verzinsung des verzinslich angesammelten
Überschussguthabens für das angefangene Versicherungsjahr.
VORAUSZAHLUNG (POLICENDARLEHEN) Eine Vorauszahlung oder ein Policendarlehen kann je nach Produkt und Anbieter gewährt werden.
VORGEZOGENE KAPITALABFINDUNG Je nach Anbieter und Tarif kann eine Kapitalabfindung auch vorgezogen werden. Die vorgezogene Kapitalabfindung wird dann entsprechend gekürzt.
VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben die Pflicht, alle Fragen des Versicherers zum beantragten Risiko richtig und vollständig zu beantworten. Ein Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht
kann den Versicherungsschutz gefährden. |